AGB

Zu Ihrer Information

1. Geltung:
Von uns erbrachte Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Geschäfts- und Zahlungsbedingungen. Diese haben Vorrang vor Bedingungen des Auftraggebers. Geschäfts- und Zahlungsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn diese von uns schriftlich bestätigt wurden und unsere Geschäfts- und Zahlungsbedingungen gleichzeitig schriftlich als unwirksam erklärt wurden.

2. Preise:
Die angebotenen Preise beinhalten eine Grundeinsatzzeit von 4 Wochen ( 28 Tage ), wenn im Angebot nicht anders angegeben. Für jede weitere angefangene Woche werden, falls nicht anders vereinbart, 7% des angebotenen
Preises berechnet. In den angebotenen Preisen ist der einmalige An- und der Abtransport des Gerüstmaterials enthalten.
Weitere Gerüsterstellungen, die den angebotenen bzw. beauftragten Leistungsumfang übersteigen oder zusätzlich angefordert wurden, werden, wenn im Angebot bzw. Auftrag aufgeführt, mit den dort festgelegten Preisen abgerechnet. Unterschreitet die zusätzliche Leistung ein Tageswerk, sind die zusätzlichen Kosten für eine Anfahrt, LKW-und Monteurstunden, vom Auftraggeber zu vergüten.

3. DIN-Normen:
Die DIN 18451 ist Vertragsgrundlage. Die Gerüste werden in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand dem Auftraggeber überlassen. Während der Gebrauchsüberlassung übernimmt der Auftraggeber die Obhutpflicht und
die Verkehrssicherungspflicht für die Gerüste. Sofern während der Gebrauchsüberlassung Veränderungen an diesem Zustand auftreten, hat der Auftragnehmer den vertragsmäßigen Zustand auf Aufforderung durch den Auftraggeber wiederherzustellen. Die Kosten für die Wiederherstellung trägt der Auftraggeber. Beruht die Veränderung auf normalen Verschleiß, werden die Kosten vom Auftragnehmer getragen. Die Gebrauchsüberlassung beginnt mit der Fertigstellung des Gerüstes oder eines Bauabschnittes. Die Freigabe zum Abbau der Gerüste oder Teilen davon, hat schriftlich
zu erfolgen. Die Dauer der Gebrauchsüberlassung endet 3 Tage nach Eingang der schriftlichen Freigabe bei uns.
Können freigemeldete Gerüste aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht innerhalb von drei Werktagen ab- oder umgebaut werden, so verlängert sich die Vorhaltezeit bis zur Erfüllung der zum ordnungsgemäßen Ab- oder Umbau erforderlichen Voraussetzungen. Dies ist uns schriftlich mitzuteilen. Die von uns aufgestellten Gerüste dürfen nicht  eigenmächtig um- oder abgebaut werden. Bei eigenständiger oder bauseitiger Umstellung der Gerüste, sind die
gleichen Preise zu entrichten wie bei der Erstaufstellung. Bei der Einrüstung von Teilflächen wird die Aufmasslänge und die Aufmasshöhe durch die zu bearbeitende Fläche bestimmt, dabei kann die kleinste Aufmasslänge jedoch nicht kleiner sein als die maximal zulässige Gerüstfeldweite nach DIN 4420, Teil1 und Teil 2 in Abhängigkeit von Gerüstart und -Gruppe oder entsprechend der vorgegebenen Gerüstfeldweite des verwendeten Systemgerüstes. In der Regel ist die kürzeste Gerüstfeldweite mit erforderlichem Leitergang von 1,50 – 3,00 m breit. Die Aufmasshöhe wird von der Aufstandfläche der Gerüste gerechnet und endet maximal 2 m über oberster Laufebene.

4. Pflichten des Auftraggebers:
Vor Montagebeginn hat der Auftraggeber Satellitenschüsseln, Antennen oder ähnliche Einrichtungen, die den Bau des Gerüstes behindern können, zu entfernen oder so zu sichern, dass keine Beschädigungen auftreten können.
Starkstromanlagen, mit denen die am Gerüstauf- oder Abbau beschäftigten Monteure in Berührung kommen können, sind außer Betrieb zu setzen. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. Alle für den Auf- und Abbau des Gerüstes erforderlichen behördlichen oder nachbarrechtlichen Genehmigungen sind vor Montagebeginn rechtzeitig vom Auftraggeber auf eigene Kosten zu beschaffen. Werden die erforderlichen Genehmigungen auf Verlangen des Auftraggebers vom Auftragnehmer beschafft, sind die behördlichen Gebühren sowie Kosten für die Antragstellung vom Auftraggeber zu übernehmen.
Bei Abmeldung der Gerüste ist der Auftraggeber verpflichtet, die Gerüste gereinigt an den Auftragnehmer zu übergeben.

5. Haftung:

Schäden, die auf die Tätigkeit des Auftragnehmers zurückzuführen sind, müssen sofort nach Entstehen schriftlich angezeigt werden, anderenfalls wird die Übernahme des Schadens ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche sind, gegen den Auftragnehmer sowie seiner Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen, insoweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dieses beinhaltet auch Schäden, die aus Verzug entstanden sind.
Für fehlendes Gerüstmaterial aus einem Gerüst haftet der Auftraggeber. Die Befestigungen des Gerüstes dürfen nicht gelöst werden, da sonst die Standfestigkeit gemindert und das Gerüst nicht mehr unfallsicher steht.
Für selbstverschuldete Unfälle wird nicht gehaftet. Es ist zu beachten, dass Unbefugte das Gerüst nicht besteigen. Für die
Schäden, die von Kindern und Jugendlichen auf oder von dem Gerüst verursacht werden, haftet der Auftraggeber.
Von einem gemieteten Gerüst dürfen nur die im Auftrag angegebenen Arbeiten ausgeführt werden, so dass das Gerüst nicht überbelastet wird. Bei Rüstungen über und auf Dächern wird unsererseits für evtl. Schäden keine Haftung übernommen.

6. Zahlungsbedingungen:
Rechnungen für ganze oder Teilleistungen sind sofort ohne Abzug fällig, falls nicht gesondert schriftlich vereinbart. Zahlungen per Scheck gelten erst nach Einlösung als geleistet. Der Auftraggeber ist nur dann zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder
Minderung berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden. Die gilt auch dann, wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht wurden.

7. Gerichtsstand, Schriftform:
Sämtliche Anzeigen und Erklärungen, die uns gegenüber abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in allen Fällen der Schriftform. Für Verträge mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechtes wird als Gerichtsstand, der Sitz, des für den Auftragnehmer zuständigen Gerichtes in Krefeld, vereinbart. Im übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

8. Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO Die Firma Walter Gerüstbau, Ennsstrasse 15, 47809 Krefeld, erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrages
erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b (DSGVO). Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck Ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Mindestens setzt dies den Ablauf gesetzlicher und steuerlicher Aufbewahrungspflicht voraus. Soweit dies nach Art.6 1 b (DSGVO) für die Abwicklung des Vertrages mit Ihnen erforderlich
ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an mit der Vertragserfüllung beteiligte Dritte weitergegeben. Hierzu gehören z.B. Nachunternehmer, Steuerbehörden etc. . Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung in die Datenverarbeitung zu widerrufen sowie der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen. Zudem
sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherte Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Zusätzlich steht Ihnen ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Ihnen steht des Weiteren ein
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu. Sollten wir innerhalb innerhalb der nächsten 14 Tage keine Rückmeldung
von Ihnen erhalten, so sehen wir das als ihre Einverständniserklärung an.

Stand. 06.2018 Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen der Firma Walter Gerüstbau

Heinrich Walter Gerüstbau

Ennsstraße 15
47809 Krefeld
Tel.: 02151 / 540627
Fax: 02151 / 542938
info@walter-geruestbau.de